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		<lastBuildDate>Wed, 23 Feb 2011 11:23:00 +0100</lastBuildDate>
		
		
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			<title>Wenn Jugendliche Erwachsen werden !</title>
			<link>http://www.tus-geretsried.de/21.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=78&#38;tx_ttnews%5BbackPid%5D=21</link>
			<description>Das Erreichen der Volljährigkeit unserer Jugendlichen hat auch Konsequenzen in der Beitragsgestaltung. Hier gilt es gewisse formale Dinge zu beachten, die sich auch finanziell auswirken. </description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Mit der Volljährigkeit der Jugendlichen werden diese im vollen Umfang rechtsfähig. Dadurch müssen die neuen jungen Erwachsenen neue Pflichten übernehmen. Dazu gehört innerhalb des Vereines, der Übergang von der Familienmitgliedschaft zur Einzelmitgliedschaft<br /><br />Damit dies möglichst reibungslos erfolgen kann, erhalten die Betroffenen immer beim Erreichen des 18. Lebensjahr ein Schreiben vom TuS Geretsried, das den Jugendlichen oder deren Eltern über Veränderungen im Beitragswesen informiert. Hier ist es die Pflicht des Jugendlichen erforderliche Bescheinigungen (Schülerausweis, Immatrikulation usw.) dem Verein zukommen zu lassen, damit er weiterhin im Familienbeitrag oder im günstigen Einzelmitgliedstarif verbleiben kann. Zudem fallen die betroffenen Mitglieder, die mit ihrer Schulausbildung im Frühjahr fertig sind nicht aus dem Familienbeitrag, bzw. günstigen Einzelmitgliedschaft heraus, wenn sie im gleichen Jahr eine Bescheinigung vorlegen.<br /><br />Das heißt die Differenzmonate zwischen Beendigung der Schulausbildung und Beginn eines Studiums&nbsp; im gleichen Jahr werden nicht in einer höheren Beitragsklasse verrechnet. Dies ist vor allem für Absolventen des letzen G 9 Jahrganges interessant. Bei Fragen melden Sie sich bitte in der TuS Geretsried Geschäftstelle unter 0 81 71/5 11 85 jeweils am Dienstag oder Donnerstag zwischen 17.00 Uhr und 19.00 Uhr.<br />&nbsp;<br /><br />Der Vorstand des TuS Geretsried</p>]]></content:encoded>
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